Im Januar 2004 wurde Armin Meiwes, auch der  „Kannibale von Rotenburg“ genannt, vom  Landgericht Kassel wegen Totschlags zu achteinhalb Jahren Haft  verurteilt. Daraufhin hatte im April 2005 der Bundesgerichtshof in Karlsruhe das Urteil aufgehoben, weil nicht alle notwendigen Mordmerkmale im erforderlichen Umfang geprüft wurden.
Heute muss sich der 44-jährige Meiwes nun in Frankfurt vor dem Frankfurter Landgericht zum zweiten Mal den Richtern stellen, diesmal nicht wegen Totschlags sondern wegen Mordes. Dann wird der Fall eines im März 2001 getöteten Ingenieurs aus Berlin neu verhandelt. Der Mann wurde von Meiwes umgebracht, in Teile zerlegt und anschließend gegessen.